Jugendsozialarbeit an den Schulen in Garching
Stärken erkennen – Vielfalt erleben – Möglichkeiten sehen
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule und erbringt ihre Leistungen auf der Gesetzesgrundlage des §13 SGB III. 2006 sah der Bayerische Landtag diese beiden Einrichtungen in der Lage, ungünstigen sozialen Entwicklungen im Gemeinwesen durch spezielle Angebote in der Schule entgegenzuwirken. Schule stellt Lebensmittelpunkt und Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen dar und verfügt über die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Dabei orientiert sich jede Einrichtung der Jugendsozialarbeit am Bedarf der jeweiligen Schule und entwickelt individuelle Konzepte und Angebote. Dadurch werden soziale Benachteiligungen ausgeglichen und individuelle Problemlagen überwunden. Durch die Stärkung der sozialen und persönlichen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen, wird die Fähigkeit zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensgestaltung geschaffen. Im Folgenden wird ein überblick gegeben, über die einzelnen Stellen der Jugendsozialarbeit an Schulen des Kreisjugendring München-Land, ihre Angebote und Tätigkeiten.